Augustin »Belastung hoch 3«
Der UNDOK-Verband schreibt regelmäßig in der Straßenzeitung Augustin. In der Ausgabe 376–10/2014 geht es um die Situation von Studierenden aus Nicht EU-/EWR-Ländern.
Devin studiert in Wien Wirtschaftsinformatik. Er ist türkischer Staatsbürger und benötigt eine Aufenthaltsbewilligung Studierender. Dafür muss er, da er über 24 Jahre alt ist, 857,73 Euro monatlich auf seinem Konto nachweisen und Studiengebühren zahlen. Gleichzeitig darf er als Masterstudent aus einem Nicht-EWR-Land jedoch nur 20 Wochenstunden arbeiten. Im Bachelorstudium sind laut Ausländerbeschäftigungsgesetz überhaupt nur 10 Wochenstunden erlaubt. Absurder geht es also kaum.
Als Kellner bei einer Restaurantkette arbeitet Devin meist mehr als 40 Stunden pro Woche. Sein Arbeitgeber müsste eine gesonderte Beschäftigungsbewilligung für ihn beantragen. Das tut dieser jedoch nicht und meldet ihn nur für 20 Stunden bei der Gebietskrankenkasse an. In der Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung UNDOKumentiert Arbeitender häufen sich Fälle von Studierenden wie Devin. Denn Studierende aus sogenannten Drittstaaten sind einer Vielzahl an Hürden konfrontiert: Hürden beim Aufenthalt, Hürden beim Studieren, Hürden bei der Arbeit. Die Österreichische HochschülerInnenschaft, Mitträgerin der UNDOK-Anlaufstelle, fordert seit Jahren die Arbeitsmarktbeschränkungen für die rund 20.000 Studierenden aus Drittstaaten abzuschaffen. Eine entsprechende Petition der ÖH wurde kürzlich von mehr als 2.000 Unterstützer_innen unterzeichnet. In einem darauf folgenden Gespräch mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Rudolf Hundsdorfer, trafen die Studierendenvertreter_innen mit ihren Vorschlägen auf Ablehnung. Wie jedoch die in der UNDOK-Anlaufstelle betreuten Fälle zeigen, werden Studierende dadurch in die „Schwarzarbeit“ gedrängt. Von der aktuellen Regelung profitieren also vor allem Arbeitgeber_innen. Lohn- und Sozialdumping sind Tür und Tor geöffnet. Hingegen legale Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen läge im Interesse aller Arbeitnehmer_innen. Oder etwa nicht?
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