Kategorie: Allgemein
UNDOK beim GPA-djp Bundesforum 2015
Migrations- und Beschäftigungsgesetze verwehren oder beschränken MigrantInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Die UNDOK-Anlaufstelle fordert daher Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen und hat einen gleichnamigen Mitgliederantrag beim GPA-djp Bundesforum 2015 eingebracht.
Dokumentation zur 10. Armutskonferenz
Die 10. Armutskonferenz hat Texte, Beiträge und schriftliche Inputs der Vortragenden in einer Online-Dokumentation gesammelt. Darunter u.a. der Beitrag von Rainer Hackauf und Sandra Stern von der UNDOK-Anlaufstelle im Rahmen des Forums „Was machen wir mit den Notreisenden?“
Der Beitrag steht als PDF zur Verfügung. Klicken Sie dafür bitte auf das Bild rechts.
Augustin »Wie man einen Arbeitsmarkt öffnet«
Die UNDOK-Anlaufstelle schreibt regelmäßig in der Kolumne „Geht’s mich was an?“ der Straßenzeitung Augustin. In der Jubiläumsausgabe 400–11/2015 geht es darum, wie man einen Arbeitsmarkt öffnen kann, wenn die politisch Verantwortlichen nichts tun.
Dann müssen wir eben selbst aktiv werden, dachte sich eine zivilgesellschaftliche Initiative in Alberschwende, einer 3.500 Seelengemeinde in Vorarlberg. Sie gründeten einen Verein, um in Kooperation mit der Regionalgeschäftsstelle des AMS legale Beschäftigungsmöglichkeiten für AsylwerberInnen zu schaffen.
70.000 setzen unübersehbares Zeichen für menschliche Asylpolitik
Die Plattform für eine menschliche Asylpolitik hat für 3. Oktober zu einer Großdemonstration aufgerufen, an der 70.000 Menschen teilnahmen! Beim anschließenden Konzert „Voices for Refugees“ am Wiener Heldenplatz haben 150.000 Menschen ein starkes Zeichen für Solidarität mit Flüchtlingen gesetzt.
… weiterlesen » “70.000 setzen unübersehbares Zeichen für menschliche Asylpolitik”Hunderte Organisationen und Initiativen nahmen an der Großdemonstration unter dem Motto „Flüchtlinge willkommen!“ teil und forderten lautstark ein Umdenken der österreichischen Bundesregierung und der EU.
UNDOK-Anlaufstelle fordert Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen!
Migrations- und Beschäftigungsgesetze verwehren oder beschränken MigrantInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Dadurch werden Menschen in Scheinselbstständigkeit und undokumentierte Arbeit gedrängt. ArbeitgeberInnen nutzen diese Situation häufig aus und betreiben Lohn- und Sozialdumping. Die Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender (UNDOK) fordert daher Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen.
Die gesamten Politischen Forderungen der UNDOK-Anlaufstelle gibt es zum Download.… weiterlesen » “UNDOK-Anlaufstelle fordert Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen!”
Augustin »Willkommen in Österreich! Ihr Mindestlohn beträgt 6 Euro die Stunde«
Lisa Boylos berichtet im Augustin (395/2015) über die ErntehelferInnen-Kampagne von der Produktionsgewerkschaft PRO-GE, der UNDOK-Anlaufstelle, LEFÖ, MEN und AktivistInnen des Nyéléni Forums.
«Üdvözlünk Ausztriában, willkommen in Österreich. Der Mindestlohn in der Erntehilfe beträgt zumindest 6 Euro in der Stunde.» Diese Plakate hängen seit Beginn der diesjährigen Gemüseernte an den Einfahrtsstraßen von Ungarn, der Slowakei und Slowenien nach Österreich.
Radio Orange 94.0 »Undok Anlaufstelle – Rechte haben, auch ohne Dokumente«
Elisabeth Günther hat Mario Bartl (Gewerkschaft Bau-Holz) und Sandra Stern (UNDOK-Anlaufstelle) für Radio Widerhall interviewt und mit ihnen über die Rechte von ArbeitnehmerInnen ohne freien Arbeitsmarktzugang und Unterstützungsmöglichkeiten gesprochen. Die Sendung gibt es zum Nachhören.
… weiterlesen » “Radio Orange 94.0 »Undok Anlaufstelle – Rechte haben, auch ohne Dokumente«”Welche Arbeitsrechte gelten für Menschen, die keine EU-Staatsbürger_innen sind bzw. keinen formalen Arbeitsmarktzugang haben? Wie können die einzelnen Personen zu ihren Rechten bekommen?
akin »Ohne Papiere heißt nicht ohne Rechte«
Die Aktuellen Informationen, akin, berichten in ihrer Juliausgabe über den Fall von Herrn R., einem serbischen Arbeiter ohne freien Arbeitsmarktzugang, der sich nach einem Arbeitsunfall gegen seinen Arbeitgeber wehrte und seinen ausstehenden Lohn vor Gericht erfolgreich einklagte.
R. wandte sich daraufhin an das Arbeits- und Sozialgericht — mit Erfolg. Rückwirkend musste der Arbeitgeber R. krankenversichern und die Spitalsrechnung wurde von der Gebietskrankenkasse übernommen.