Sie fördert Ausbeutung, undokumentierte Arbeit und Scheinselbstständigkeit
Die öffentlichen Klagen über Arbeitskräftemangel sind zahlreich. Gleichzeitig stoßen viele Arbeitnehmer*innen beim Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt auf massive Hindernisse. Eine der größten Hürden ist die Beschäftigungsbewilligung (BB), die viele Personen ohne EU/EWR-Pass für unselbstständige Arbeit benötigen.
Die BB ist vor Arbeitsaufnahme von der/dem Arbeitgeber*in beim Arbeitsmarktservice (AMS) zu beantragen und gilt jeweils nur für eine konkrete Arbeitsstelle und maximal ein Jahr. Bei den meisten Stellen prüft das AMS im sogenannten Ersatzkraftverfahren, ob zuerst geeignete inländische oder gleichgestellte Arbeitskräfte eingesetzt werden können. Für Studierende ohne EU/EWR-Pass, die bis zu 20 Wochenstunden arbeiten, entfällt diese Prüfung.
Bei Änderungen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, des Beschäftigungsausmaßes oder der Tätigkeit muss eine neue BB vor Arbeitsaufnahme beantragt werden. Jedes Bewilligungsverfahren dauert regulär bis zu sechs Wochen.
Wenn die Beschäftigungsbewilligung vom AMS nicht ausgestellt wird oder von Arbeitgeber*innen nicht beantragt wird, arbeiten viele Kolleg*innen – oft ohne es zu wissen – undokumentiert, also ohne die erforderlichen Arbeitspapiere. Zudem kommt es häufig zu un(ter)dokumentierter Arbeit, wenn Arbeitgeber*innen Beschäftigte dazu drängen, mehr Stunden oder andere Tätigkeiten zu leisten als bewilligt, ohne dafür eine neue BB zu beantragen. Bei Asylwerbenden führt die Nicht-Erteilung oder Nicht-Beantragung einer BB aufgrund des Ersatzkraftverfahrens oft dazu, dass sie scheinselbstständig beschäftigt werden.
Die Durchsetzung offener Ansprüche oder das Aufzeigen von Ausbeutung ist in solchen Fällen besonders schwierig. Viele Betroffene scheuen davor zurück, sich gegen solche Formen von Ausbeutung zur Wehr zu setzen, weil sie ihre Rechte nicht kennen und Sanktionen befürchten.
Das System der Beschäftigungsbewilligung fördert Lohndumping
Dieses System wird häufig mit dem Schutz vor Lohn- und Sozialdumping begründet. In der Realität entsteht zumeist das Gegenteil. Die BB-Pflicht fördert starke Abhängigkeiten – sowohl im Bewilligungsverfahren als auch im Arbeitsalltag durch die Bindung der Beschäftigungsbewilligung an die/den Arbeitgeber*in.
Die UNDOK-Beratungspraxis – und jene von UNDOK-Verbandsmitgliedern – zeigt deutlich: Die Zugangsbeschränkungen durch die BB-Pflicht treiben Ausbeutung, un(ter)dokumentierte Arbeit und Scheinselbstständigkeit voran und verfestigen die Ungleichbehandlung von Migrant*innen am Arbeitsmarkt. Das schwächt die Position aller Beschäftigten und macht sie ausbeutbar. Denn Unternehmen und Arbeitgeber*innen profitieren von Lohndumping und Sozialbetrug, wenn sie reguläre Beschäftigung umgehen, Kollektivverträge unterwandern und so das Sozialsystem sukzessive aushöhlen. Für Betroffene sind die Folgen oft existenzbedrohend.
UNDOK-Kampagne für fairen Zugang zum Arbeitsmarkt
Deshalb startet der UNDOK-Verband Öffentlichkeits- und Advocacy-Arbeit zur Problematik der BB-Pflicht. Gemeinsam machen wir in den folgenden Monaten sichtbar, warum die Beschäftigungsbewilligung mehr Hürde als Schutz ist. Dazu werden mehrere aufbereitete Fälle aus unserer Beratungspraxis typische Problemstellungen verdeutlichen:
- Sanktionen gegen Arbeitnehmer*innen, wenn Arbeitgeber*innen der BB-Pflicht nicht nachkommen.
- Starre Rahmen und lange Bewilligungszeiträume bzw. Wartezeiten, die den realen Arbeitsanforderungen in zahlreichen Branchen widersprechen.
- Die Förderung von Ausbeutungsverhältnissen – ausgelöst durch Abhängigkeiten – und die Erschwerung von Arbeitgeber*innenwechsel.
- Ersatzkraftverfahren, die u. a. Asylwerber*innen den freien Zugang zu unselbstständiger Arbeit versperren.
Arbeitsausbeutung hat System
Auch die BB-Pflicht ist Ausdruck restriktiver Migrations- und Arbeitsmarktgesetze sowie von strukturellem Rassismus, der sich unter anderem in bürokratischen Hürden zeigt. Sie erschwert oder versperrt vielen Kolleg*innen ohne EU/EWR-Pass den Zugang zu unselbstständiger Arbeit und fördert ihre Ausbeutung.
Für einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt – menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen dürfen nicht von Aufenthaltsstatus und nationaler Zugehörigkeit abhängen!
Arbeits- und Sozialrechte müssen für alle zugänglich und real durchsetzbar sein!






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