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Immer Troubles mit der Beschäftigungsbewilligung!

UNDOK-Kampagne für fairen Zugang zum Arbeitsmarkt

Der UNDOK-Verband startet 2026 Öffentlichkeits- und Advocacy-Arbeit zu den Herausforderungen mit der Beschäftigungsbewilligungspflicht. Mehr Infos zur Kampagne hier.

Viele Menschen ohne EU/EWR-Pass brauchen in Österreich eine Beschäftigungsbewilligung (BB), um unselbstständig arbeiten zu können. Diese muss vor Arbeitsbeginn vom Arbeitgeber*in (AG) beim AMS beantragt werden, gilt nur für eine*n bestimmte*n AG, eine konkrete Stelle, ein bestimmtes Stundenausmaß und für maximal ein Jahr. Bei den meisten Stellen prüft das AMS im sogenannten Ersatzkraftverfahren, ob zuerst geeignete inländische oder gleichgestellte Arbeitskräfte eingesetzt werden können.

In der Praxis wird dieses System oft als Schutz vor Lohn- und Sozialdumping begründet. Die UNDOK-Beratungserfahrung – und jene von UNDOK-Verbandsmitgliedern – zeigt jedoch deutlich: Die BB-Pflicht schafft starke Abhängigkeiten, erschwert den Zugang zum Arbeitsmarkt und schützt nicht vor Ausbeutung, un(ter)dokumentierte Arbeit und Scheinselbstständigkeit. Die Durchsetzung offener Ansprüche oder das Aufzeigen von Ausbeutung ist in solchen Fällen besonders schwierig.

Diese Ungleichbehandlung von Migrant*innen am Arbeitsmarkt schwächt die Position aller Beschäftigten und macht sie ausbeutbar. Denn Unternehmen und AG profitieren von Lohndumping und Sozialbetrug, wenn sie reguläre Beschäftigung umgehen, Kollektivverträge unterwandern und so das Sozialsystem sukzessive aushöhlen. Für Betroffene sind die Folgen oft existenzbedrohend.