Seit dem Urteil des öster­rei­chi­schen Verfas­sungs­ge­richts­hofs (VfGH) aus dem Vorjahr sind Asylwerber*innen nicht mehr nur auf Saison­ar­beit beschränkt, sondern dürfen in jedem Job arbeiten. Voraus­set­zung: Sie müssen seit drei Monaten zum Asyl­ver­fahren zuge­lassen sein, also die soge­nannte weiße Karte besitzen.

Trotzdem: Es gibt noch immer große Hürden für Asylwerber*innen, damit sie offi­ziell arbeiten können. Ein Umstand, der sie oft in undo­ku­men­tierte und ausbeu­te­ri­sche Arbeits­ver­hält­nisse drängt.… weiterlesen » “UNDOK-Video: Jobzugang für Asylwerber*innen”