UNDOK-Anlaufstelle: Drastische Kürzung der Förderung, Zukunft weiterhin ungewiss
Sozialministerin Hartinger-Klein feiert sich via OTS für die „Sicherstellung“ der Förderung und kürzt diese um die Hälfte.
Die Zukunft der UNDOK-Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender beschäftigte in den vergangenen Wochen die Öffentlichkeit. Da es trotz der ablaufenden Förderperiode Ende Mai keine Zusage für eine Weiterförderung seitens des BMASGK gab, drohte ihr die Schließung.
Am 18. Mai bestätigte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) schließlich via Presseaussendung, dass die „Förderung für den Verein UNDOK … bis Ende 2019 sichergestellt“ sei. Hartinger-Klein betonte dabei die Notwendigkeit, „Betroffenen einen niederschwelligen Zugang zu Beratungsleistungen zu ermöglichen“ und gab „grünes Licht für die Förderung“.
Zu diesem Zeitpunkt hatte der UNDOK-Verband noch keine offizielle Rückmeldung vom BMASGK erhalten – die stv. Pressesprecherin der Ministerin verlautbarte allerdings gegenüber der Presse, dass die Förderung „etwas weniger ausfallen“ würde, aber in einem Ausmaß, der keine Einschnitte im Personalbereich erforderlich machen würde. Nachdem sich die Ministerin Mitte Mai für ihre Förderzusage via Presseaussendung feiern ließ, wurde der Anlaufstelle Ende des Monats die unerfreuliche Wahrheit übermittelt.
„Sichergestellt“ heißt im Hartinger-Ministerium offenbar nicht viel
Laut eines Schreibens des Ministeriums wird die bis Ende 2019 zugesagte Förderung für die UNDOK-Anlaufstelle um knapp die Hälfte gekürzt. Der Verband wird darin mit der Frage adressiert, ob er unter diesen Umständen seine Arbeit fortsetzen kann.
Das Vorgehen des Ministeriums stößt bei Judith Hörlsberger, Mitglied des UNDOK-Vorstands und Mitarbeiterin des Beratungszentrums für Migranten und Migrantinnen, auf Unverständnis: „Es ist nicht nachvollziehbar, wie sich das BMASGK vorstellt, wie wir angesichts dieser massiven Kürzung den Betrieb der Anlaufstelle aufrechterhalten und weiterhin eine qualitätsvolle Beratung anbieten sollen“.
Ein Angriff auf die Rechte von allen ArbeitnehmerInnen in Österreich
Mario Bartl von der Gewerkschaft Bau-Holz und ebenfalls Vorstandsmitglied ergänzt: „Die Unterstützungsarbeit für die von Ausbeutung betroffenen ArbeitnehmerInnen ist aus gewerkschaftlicher Sicht unverzichtbar. Zudem ist sie essentiell, um gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen und somit die Rechte aller ArbeitnehmerInnen in Österreich zu schützen“. Diese Entscheidung wie auch andere Maßnahmen wie die Deckelung der Strafen für Firmen, die MitarbeiterInnen nicht korrekt anmelden, oder die Abschaffung des Kumulationsprinzips zeigen aber, so Bartl weiter: „Diese Regierung hat keinerlei Interesse an einer Politik im Sinne der ArbeitnehmerInnen“.
Laut dem UNDOK-Verband wird die Entscheidung, ob und wie die Anlaufstelle ihre Arbeit fortsetzen kann, in den nächsten Tagen gefällt. Klar ist, dass dies ohne empfindliche Einschnitte im Personalbereich sowie ohne eine Reduzierung der Leistungen nicht möglich sein wird. So bedeutet die Entscheidung des Ministeriums aus Sicht von UNDOK nichts anderes als die Schwächung aller ArbeitnehmerInnen in Österreich und einen Angriff auf ihre gewerkschaftliche Vertretung.