UNDOK-Anlaufstelle: Drastische Kürzung der Förderung, Zukunft weiterhin ungewiss

Sozi­al­mi­nis­terin Hartinger-Klein feiert sich via OTS für die „Sicher­stel­lung“ der Förde­rung und kürzt diese um die Hälfte. 

Die Zukunft der UNDOK-Anlauf­stelle zur gewerk­schaft­li­chen Unter­stüt­zung undo­ku­men­tiert Arbei­tender beschäf­tigte in den vergan­genen Wochen die Öffent­lich­keit. Da es trotz der ablau­fenden Förder­pe­riode Ende Mai keine Zusage für eine Weiter­för­de­rung seitens des BMASGK gab, drohte ihr die Schließung.

Am 18. Mai bestä­tigte Sozi­al­mi­nis­terin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) schließ­lich via Pres­se­aus­sendung, dass die „Förde­rung für den Verein UNDOK … bis Ende 2019 sicher­ge­stellt“ sei. Hartinger-Klein betonte dabei die Notwen­dig­keit, „Betrof­fenen einen nieder­schwel­ligen Zugang zu Bera­tungs­leis­tungen zu ermög­li­chen“ und gab „grünes Licht für die Förde­rung“.

Zu diesem Zeit­punkt hatte der UNDOK-Verband noch keine offi­zi­elle Rück­mel­dung vom BMASGK erhalten – die stv. Pres­se­spre­cherin der Minis­terin verlaut­barte aller­dings gegen­über der Presse, dass die Förde­rung „etwas weniger ausfallen“ würde, aber in einem Ausmaß, der keine Einschnitte im Perso­nal­be­reich erfor­der­lich machen würde. Nachdem sich die Minis­terin Mitte Mai für ihre Förder­zu­sage via Pres­se­aus­sendung feiern ließ, wurde der Anlauf­stelle Ende des Monats die uner­freu­liche Wahr­heit übermittelt.

„Sicher­ge­stellt“ heißt im Hartinger-Minis­te­rium offenbar nicht viel

Laut eines Schrei­bens des Minis­te­riums wird die bis Ende 2019 zuge­sagte Förde­rung für die UNDOK-Anlauf­stelle um knapp die Hälfte gekürzt. Der Verband wird darin mit der Frage adres­siert, ob er unter diesen Umständen seine Arbeit fort­setzen kann.

Das Vorgehen des Minis­te­riums stößt bei Judith Hörls­berger, Mitglied des UNDOK-Vorstands und Mitar­bei­terin des Bera­tungs­zen­trums für Migranten und Migran­tinnen, auf Unver­ständnis: „Es ist nicht nach­voll­ziehbar, wie sich das BMASGK vorstellt, wie wir ange­sichts dieser massiven Kürzung den Betrieb der Anlauf­stelle aufrecht­erhalten und weiterhin eine quali­täts­volle Bera­tung anbieten sollen“.

Ein Angriff auf die Rechte von allen Arbeit­neh­me­rInnen in Österreich

Mario Bartl von der Gewerk­schaft Bau-Holz und eben­falls Vorstands­mit­glied ergänzt: „Die Unter­stüt­zungs­ar­beit für die von Ausbeu­tung betrof­fenen Arbeit­neh­me­rInnen ist aus gewerk­schaft­li­cher Sicht unver­zichtbar. Zudem ist sie essen­tiell, um gegen Lohn- und Sozi­al­dum­ping vorzu­gehen und somit die Rechte aller Arbeit­neh­me­rInnen in Öster­reich zu schützen“. Diese Entschei­dung wie auch andere Maßnahmen wie die Decke­lung der Strafen für Firmen, die Mitar­bei­te­rInnen nicht korrekt anmelden, oder die Abschaf­fung des Kumu­la­ti­ons­prin­zips zeigen aber, so Bartl weiter: „Diese Regie­rung hat keinerlei Inter­esse an einer Politik im Sinne der Arbeit­neh­me­rInnen“.

Laut dem UNDOK-Verband wird die Entschei­dung, ob und wie die Anlauf­stelle ihre Arbeit fort­setzen kann, in den nächsten Tagen gefällt. Klar ist, dass dies ohne empfind­liche Einschnitte im Perso­nal­be­reich sowie ohne eine Redu­zie­rung der Leis­tungen nicht möglich sein wird. So bedeutet die Entschei­dung des Minis­te­riums aus Sicht von UNDOK nichts anderes als die Schwä­chung aller Arbeit­neh­me­rInnen in Öster­reich und einen Angriff auf ihre gewerk­schaft­liche Vertretung.