akin »Ohne Papiere heißt nicht ohne Rechte«

Die Aktu­ellen Infor­ma­tionen, akin, berichten in ihrer Juli­aus­gabe über den Fall von Herrn R., einem serbi­schen Arbeiter ohne freien Arbeits­markt­zu­gang, der sich nach einem Arbeits­un­fall gegen seinen Arbeit­geber wehrte und seinen ausste­henden Lohn vor Gericht erfolg­reich einklagte.

akin

R. wandte sich daraufhin an das Arbeits- und Sozi­al­ge­richt — mit Erfolg. Rück­wir­kend musste der Arbeit­geber R. kran­ken­ver­si­chern und die Spitals­rech­nung wurde von der Gebiets­kran­ken­kasse über­nommen. Außerdem konnte R. arbeits- und sozi­al­recht­liche Ansprüche von rund 14.500 Euro durchsetzen.
Zum Weiter­lesen klicken Sie bitte auf das Bild.

0 Kommentare zu „akin »Ohne Papiere heißt nicht ohne Rechte«