akin »Ohne Papiere heißt nicht ohne Rechte«
Die Aktuellen Informationen, akin, berichten in ihrer Juliausgabe über den Fall von Herrn R., einem serbischen Arbeiter ohne freien Arbeitsmarktzugang, der sich nach einem Arbeitsunfall gegen seinen Arbeitgeber wehrte und seinen ausstehenden Lohn vor Gericht erfolgreich einklagte.
R. wandte sich daraufhin an das Arbeits- und Sozialgericht — mit Erfolg. Rückwirkend musste der Arbeitgeber R. krankenversichern und die Spitalsrechnung wurde von der Gebietskrankenkasse übernommen. Außerdem konnte R. arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche von rund 14.500 Euro durchsetzen.
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