Augustin »Belastung hoch 3«

Der UNDOK-Verband schreibt regel­mäßig in der Stra­ßen­zei­tung Augustin. In der Ausgabe 376–10/2014 geht es um die Situa­tion von Studie­renden aus Nicht EU-/EWR-Ländern.belastunghoch3

Devin studiert in Wien Wirt­schafts­in­for­matik. Er ist türki­scher Staats­bürger und benö­tigt eine Aufent­halts­be­wil­li­gung Studie­render. Dafür muss er, da er über 24 Jahre alt ist, 857,73 Euro monat­lich auf seinem Konto nach­weisen und Studi­en­ge­bühren zahlen. Gleich­zeitig darf er als Master­stu­dent aus einem Nicht-EWR-Land jedoch nur 20 Wochen­stunden arbeiten. Im Bache­lor­stu­dium sind laut Auslän­der­be­schäf­ti­gungs­ge­setz über­haupt nur 10 Wochen­stunden erlaubt. Absurder geht es also kaum.

Als Kellner bei einer Restau­rant­kette arbeitet Devin meist mehr als 40 Stunden pro Woche. Sein Arbeit­geber müsste eine geson­derte Beschäf­ti­gungs­be­wil­li­gung für ihn bean­tragen. Das tut dieser jedoch nicht und meldet ihn nur für 20 Stunden bei der Gebiets­kran­ken­kasse an. In der Anlauf­stelle zur gewerk­schaft­li­chen Unter­stüt­zung UNDO­Ku­men­tiert Arbei­tender häufen sich Fälle von Studie­renden wie Devin. Denn Studie­rende aus soge­nannten Dritt­staaten sind einer Viel­zahl an Hürden konfron­tiert: Hürden beim Aufent­halt, Hürden beim Studieren, Hürden bei der Arbeit. Die Öster­rei­chi­sche Hoch­schü­le­rIn­nen­schaft, Mitträ­gerin der UNDOK-Anlauf­stelle, fordert seit Jahren die Arbeits­markt­be­schrän­kungen für die rund 20.000 Studie­renden aus Dritt­staaten abzu­schaffen. Eine entspre­chende Peti­tion der ÖH wurde kürz­lich von mehr als 2.000 Unterstützer_innen unter­zeichnet. In einem darauf folgenden Gespräch mit dem Bundes­mi­nister für Arbeit, Soziales und Konsu­men­ten­schutz, Rudolf Hunds­dorfer, trafen die Studierendenvertreter_innen mit ihren Vorschlägen auf Ableh­nung. Wie jedoch die in der UNDOK-Anlauf­stelle betreuten Fälle zeigen, werden Studie­rende dadurch in die „Schwarz­ar­beit“ gedrängt. Von der aktu­ellen Rege­lung profi­tieren also vor allem Arbeitgeber_innen. Lohn- und Sozi­al­dum­ping sind Tür und Tor geöffnet. Hingegen legale Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse zu fördern und entspre­chende Rahmen­be­din­gungen zu schaffen läge im Inter­esse aller Arbeitnehmer_innen. Oder etwa nicht?

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